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Shaolin Zentrum Frankfurt


Mitgliedsvertrag

Das Shaolin Zentrum Frankfurt unterrichtet fernöstlich traditionelles Shaolin Kung-FuSandaQi GongTaijiquan und weiter Lehren. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, gelernte Kampftechniken außerhalb des Trainings ausschließlich nur bei Gefahr zur Selbstverteidigung (Notwehr) anzuwenden.

Das Shaolin Zentrum Frankfurt behält sich vor, die Teilnahme am Unterricht zu verweigern. Kriterien hierbei können Disziplin, Sozialverhalten, Vorstrafen, Alkohol-/Drogenkonsum, etc. sein. Die Entscheidung obliegt ausschließlich dem Shaolin Zentrum Frankfurt und bedarf keiner Begründung.

Der Unterricht erfolgt nach einem festgelegten Zeitplan. Dem Shaolin Zentrum Frankfurt bleibt es vorbehalten Änderungen sowie Ergänzungen vorzunehmen.

Für Sach- und Personenschäden wird keinerlei Haftung übernommen. Für Verletzungen, die im Rahmen des normalen Trainings, der Teilnahme an Veranstaltungen oder Turnieren auftreten, haftet der Vertragsnehmer. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten.

Zahlung: Die Beiträge für Trainings, Workshops, Prüfungen, etc. richten sich nach den jeweils aktuellen Tarifen. Der montl. Mitgliedsbeitrag wird per SEPA-Lastschrift jeweils zu Beginn des laufenden Monats eingezogen. Änderungen der Gebühren, der Trainingseinheiten und Trainingsarten sind nur in Absprache mit Herr Yibing Wu gültig und bedürfen der Schriftform.

Vergütung: Das Shaolin Zentrum Frankfurt bietet für Kursteilnehmer ein kostenloses Probetraining an. Der erste Abrechnungsmonat beginnt mit Vertragsschluss. Die Kosten für den ersten Monat halbieren sich, sollte der Vertragsstart nach dem 15. des Monats sein. Änderungen der montl. Betiräge bleiben dem Shaolin Zentrum Frankfurt vorbehalten. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Teilnehmer allerdings ein Sonderkündigungsrecht zum Beginn der Preiserhöhung.

Kündigung: Der Mitgliedsvertrag ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Befreiung der Kündigungsfrist ist ausgeschlossen.

Tarifwechsel: Mitglieder können jeweils zum Folgemonat ihren Tarif in einen anderen aktuellen Tarif ändern. Die Änderung bedarf der Schriftform und muss mindestens 7 Tage vor Monatsende erfolgen.

Unterrichtsausfall: Sollte das Training ausfallen, da weder ein Meister, noch ein Ersatztrainer zur Verfügung steht, besteht die Möglichkeit das ausgefallene Training an einem anderen Tag nachzuholen. Trainings können aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt werden. Der Teilnehmer hat weder ein Anrecht auf das Nachholen von Trainingsstunden noch auf eine Minderung des vereinbarten Entgeltes, wenn er den Unterricht nicht wahrnimmt. An gesetzlichen Feiertagen des Landes Hessen, sowie in den hessischen Schulferien findet das Training nur nach vorheriger Ankündigung statt.

Datenschutz: Das Shaolin Zentrum Frankfurt verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten nur für die Zwecke, für die Sie sie uns mitgeteilt haben. Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung.