Mitglied werden im

Shaolin Zentrum Frankfurt


Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Fassung vom 15.07.2025

des Shaolin Kulturzentrum Frankfurt, im Folgenden – Shaolin Zentrum – genannt.

I. Präambel

Das Shaolin Zentrum unterrichtet fernöstlich traditionelles Shaolin Kung-Fu, Sanda, Qi Gong, Tai-Chi und weitere Lehren. Das Mitglied verpflichtet sich gelernte Kampftechniken außerhalb des Trainings im Shaolin Zentrum ausschließlich bei Gefahr zur Selbstverteidigung in Übereinstimmung mit dem Notwehrrecht gem. §§ 32 ff. StGB anzuwenden. Die Rechte aus der Mitgliedschaft sind nicht übertragbar. Mit Abschluss des Mitgliedsvertrages bestätigt das Mitglied ferner sowohl physisch, als auch psychisch an den von dem Shaolin Zentrum angebotenen Kursen gesundheitlich uneingeschränkt teilnehmen zu können. Etwaige Veränderungen im Gesundheitszustand sind dem Shaolin Zentrum gegenüber unverzüglich vor Teilnahme mitzuteilen.

II. Rechte des Mitglieds

Das Mitglied ist berechtigt die durch das Shaolin Zentrum angebotenen Trainingskurse in dem gebuchten Umfang, welche seinem Alter und Leistungsstand entsprechen, während der dafür vorgesehenen Öffnungszeiten in Anspruch zu nehmen. Der gebuchte Umfang richtet sich nach dem ausgewählten Paket auf der unter https://shaolin-kungfu-frankfurt.de einsehbaren Preisliste („Basis, Standard, Premium“). Änderungen der Trainingskurse und Kurszeiten sind dem Shaolin Zentrum vorbehalten.

Der Unterricht erfolgt nach einem festgelegten Kursplan. Der aktuelle Kursplan ist unter https://shaolin-kungfu-frankfurt.de abrufbar. Dem Shaolin Zentrum bleibt es vorbehalten Änderungen, sowie Ergänzungen am Kursplan vorzunehmen.

Das Mitglied kann jeweils zum Folgemonat seinen Tarif in einen anderen aktuellen Tarif ändern. Die Änderung bedarf der Schriftform und muss mindestens 7 Tage vor Monatsende erfolgen.

Das Shaolin Zentrum bietet für Kursteilnehmer bzw. Interessierte ein kostenloses Probetraining nach eigenem Ermessen an.

III. Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beginnt mit Vertragsabschluss und gilt für unbestimmte Zeit.

IV. Kündigung

Der Mitgliedsvertrag ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

V. Hausrecht und Hausordnung

Das Shaolin Zentrum ist Hausrechtsinhaber.

Das Shaolin Zentrum behält sich vor, die Teilnahme am Unterricht nach eigenem Ermessen zu verweigern. Kriterien hierbei können insbesondere, aber nicht abschließend Disziplin, Sozialverhalten, Vorstrafen, Alkohol-/Drogenkonsum etc. sein. Die Entscheidung obliegt ausschließlich dem Shaolin Zentrum und bedarf keiner Begründung.

VI. Haftung

Für Sach- und Personenschäden ist die Haftung ausgeschlossen. Für Verletzungen, die im Rahmen der Trainingskurse, der Teilnahme an Veranstaltungen oder Turnieren auftreten, haftet das Mitglied. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie bei sonstigen Schäden bei Vorliegen von Vorsatz oder grobem Verschulden im Sinne von grober Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss erstreckt sich ferner auf Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Shaolin Zentrums.  

VII. Mitgliedsbeiträge und sonstige Zahlungen

Die Mitgliedsbeiträge für Trainingskurse, sowie sonstige Beiträge für Workshops, Prüfungen etc. richten sich nach den jeweils aktuellen, unter  https://shaolin-kungfu-frankfurt.de einsehbaren Tarifen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils im Voraus zum 01. eines jeden Kalendermonats fällig und per SEPA-Lastschriftmandat von dem vom Mitglied angegebenen Bankkonto eingezogen. Die Kosten für den ersten Monat bei Vertragsschluss halbieren sich, wenn der Vertragsabschluss nach dem 15. eines Kalendermonats erfolgt. In diesem Fall ist der Betrag zum 15. des Kalendermonats fällig.

Gerät das Mitglied mit der Zahlung von zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so ist das Shaolin Zentrum berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall wird der gesamte vereinbarte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Das Shaolin Zentrum ist berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Für jede Mahnung wird eine Kostenpauschale von € 5,00 berechnet. In diesem Fall kann das Mitglied den Nachweis führen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei. Im Falle einer Rücklastschrift mangels Deckung, Widerspruch oder unrichtig angegebener Daten sind alle anfallenden Bankgebühren ausschließlich vom Mitglied zu tragen.

Änderungen der Beiträge bleiben dem Shaolin Zentrumvorbehalten, um gestiegene Gesamtkosten des Shaolin Zentrums, insbesondere etwa angefallene Personalkosten, Mietkosten oder Materialkosten unter Berücksichtigung der Interessen des Mitglieds in angemessenem Umfang auszugleichen. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht ab Beginn der Preiserhöhung zu.

Etwaige Änderungen der Beiträge, der Trainingskurse und Trainingsarten sind nur in Absprache mit Herrn Yibing Wu gültig und bedürfen der Schriftform.

VIII. Trainingsausfall und sonstige Einschränkungen

Der Trainingskurs kann ausfallen, wenn weder ein Meister, noch ein Ersatztrainer zur Verfügung steht. In diesem Fall besteht die Möglichkeit den ausgefallenen Trainingskurs an einem anderen Tag nachzuholen. Trainingskurse können ferner aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt werden. Die Entscheidung steht ausschließlich im Ermessen des Shaolin Zentrums. Insbesondere steht dem Mitglied kein Anspruch auf das Nachholen von Trainingskursen oder sonstigen Trainingseinheiten zu.

Das Mitglied hat den Mitgliedsbeitrag bzw. die vereinbarte Vergütung grundsätzlich auch bei Nichtinanspruchnahme bzw. Nichtteilnahme an das Shaolin Zentrum zu zahlen. Bei Krankheit oder bei Schwangerschaft kann nach Vorlage eines fachärztlichen Attestes der Vertrag für die entsprechende Dauer ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die Dauer des Vertrages um die Ausfallzeit. Bei einem ärztlich attestiertem, dauerhaftem Trainingsverbot hat das Mitglied das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

An gesetzlichen Feiertagen des Landes Hessen, sowie in den hessischen Schulferien findet das Training nur nach vorheriger Ankündigung statt.

IX. Höhere Gewalt

Das Shaolin Zentrum haftet nicht in Fällen von höherer Gewalt (force majeure). Hierunter fallen alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die soweit sie vorhersehbar waren, außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend Naturkatastrophen, Unwetter, Stromausfälle, von zuständiger Stelle ausgerufene Pandemien bzw. Epidemien, Aufruhr, Behörden/- und Regierungsanordnungen, sowie Streiks oder Krieg bzw. kriegsähnliche Zustände. Tritt ein solches Ereignis ein und wird es dem Shaolin Zentrum aus diesem Grund auch unter Einsatz aller zumutbarer Sorgfalt unmöglich die geschuldete Leistung zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. auf Ersatzstunden. Das Shaolin Zentrum unterrichtet das Mitglied unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses und deren Auswirkungen in Textform.

X. Datenschutz und Einwilligung in die Datenverarbeitung zu Werbezwecken

Das Shaolin Zentrumverarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Mitglieds ausschließlich zur ordnungsgemäßen Abwicklung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses und soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung der Daten besteht. Personenbezogene Daten sind alle Informationen – etwa Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer etc. – die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im folgenden „betroffene Person“) beziehen.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Einwilligung. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die vorgenannten Zwecke nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr erforderlich sind.

Das Mitglied erklärt sich hiermit damit einverstanden, dass das Shaolin Zentrum zu Werbezwecken nach Ankündigung angefertigte Fotos, Texteingaben oder Videoaufnahmen (Im Folgenden: „Inhaltsdaten“) während der Trainingskurse oder sonstiger Veranstaltungen des Shaolin Zentrums nutzt. Die Verarbeitung der Inhaltsdaten innerhalb des Onlineauftrittes des Shaolin Zentrum und der damit verbundenen Webseiten, sowie Inhalte externer Onlinepräsenzen (z.B. Social Media etc.) erfolgt zur Veranschaulichung der angebotenen Leistungen des Shaolin Zentrums, seiner Funktionen und Inhalte, sowie zu Marketingzwecken.

Die Einwilligung des Mitglieds erfolgt auf freiwilliger Basis und ist jederzeit gem. Art. 7 III DSGVO schriftlich widerruflich. Ferner kann das Mitglied die Berichtigung seiner Daten gem. Art. 16 DSGVO, Auskunft über die vorhandenen Daten gem. Art. 15 DSGVO, sowie die Löschung der Daten gem. Art. 17 DSGVO verlangen. Die weiteren Rechte gem. Artt. 18, 20, 21, 77 DSGVO bleiben unberührt.

Verantwortlich für die Datenschutzverarbeitung ist das Shaolin Zentrum Frankfurt, Inhaber Yibing Wu, Berner Str. 71a, 60437 Frankfurt am Main, info@shaolin-kungfu-frankfurt.de.

 XI. Sonstige Bestimmungen

Änderungen der Anschrift, des Namens, der Kontoverbindung und Kontaktinformationen sind dem Shaolin Zentrum unverzüglich bekanntzugeben.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Ausgenommen hiervon sind ausdrückliche und individualvertragliche Vereinbarungen.

Dem Shaolin Zentrum steht ein Änderungsvorbehalt hinsichtlich der Ausgestaltung der AGB zu, sofern nach Vertragsschluss unvorhersehbare Änderungen eingetreten sind und dadurch das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich gestört wurde. Ein solcher Anlass liegt insbesondere in einer Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten vor. Das Mitglied wird in diesem Fall über die geplante Änderung in Kenntnis gesetzt und hat die Möglichkeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen der Änderung zu widersprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass der Widersprich nicht fristgerecht erfolgt, die aktualisierten AGB in das bestehende Vertragsverhältnis einbezogen werden (Erklärungsfiktion).